The toddler pool is NOW OPEN, thank you for your patience..

On Australia Day, Thursday 26 January, we will be open from 10am to 4pm. There will be no Aqua class on Australia Day.

Sicherheit in öffentlichen Schwimmbädern

Öffentliche Schwimmbäder sind in der Regel sichere Orte zum Schwimmen und Erholen, mit ausgebildeten Rettungsschwimmern, die im unwahrscheinlichen Fall eines Notfalls zur Stelle sind. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Rettungsschwimmer nicht für Sie auf Ihre Kinder aufpassen können. Eltern und Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder dennoch jederzeit beaufsichtigen, wenn sie sich im Schwimmbad aufhalten.

Das bedeutet, dass Sie Ihre Aufmerksamkeit die ganze Zeit auf Ihre Kinder richten, wenn sie im, am oder um das Wasser herum sind.

Eltern und Erziehungsberechtigte sollten immer

  • Ihr eigenes Kind/Ihre eigenen Kinder beobachten
  • Sie wissen, dass die Rettungsschwimmer alle Badegäste beaufsichtigen und nicht auf Ihr Kind/Ihre Kinder aufpassen können.
  • daran denken, dass sie für die Sicherheit ihres eigenen Kindes/ihrer eigenen Kinder verantwortlich sind

Aquatische Aufsicht

Unsere Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen im Wasser basieren auf den Richtlinien für den sicheren Betrieb von Schwimmbädern und den besten Praktiken der Branche. Unser Programm zur Sicherheit im Wasser ist ein Aufklärungs- und Sensibilisierungsprogramm, das sich mit dem erforderlichen Maß an elterlicher Beaufsichtigung von Kindern beim Besuch von Wassereinrichtungen befasst.

Eltern beaufsichtigen, Rettungsschwimmer retten Leben

Auch wenn Rettungsschwimmer im Einsatz sind, sind Sie zu jeder Zeit für Ihre Kinder verantwortlich. Unsere Rettungsschwimmer sind keine Babysitter, und Eltern und Erziehungsberechtigte spielen eine entscheidende Rolle bei der Beaufsichtigung von Kindern, die unsere Schwimmbäder besuchen.

Es geht nicht darum, die Verantwortung abzuschieben, sondern darum, dass Eltern und Rettungsschwimmer zusammenarbeiten, um die Sicherheit der Kinder in unseren Badeanstalten zu gewährleisten.

Kinder können in weniger als 20 Sekunden ertrinken – es passiert schnell und lautlos. Dies ist häufig die Folge davon, dass Eltern und Erziehungsberechtigte kurzzeitig abgelenkt sind oder keinen Blickkontakt halten.

Schlüsselbotschaften für Eltern und Erziehungsberechtigte

  • Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren und Nichtschwimmer müssen sich in Reichweite eines Elternteils oder einer Aufsichtsperson befinden.
    Das heißt, wenn Ihr Kind ins Wasser geht, muss ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson in Reichweite sein – das heißt, Sie müssen mit Ihrem Kind im Wasser sein. Das Betreuungsverhältnis ist 1 Erwachsener : 2 Kinder.
  • Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren müssen von einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten aktiv beaufsichtigt werden.
    Das bedeutet, dass Eltern und Erziehungsberechtigte darauf vorbereitet sein müssen, ins Wasser zu gehen, jederzeit in der Nähe ihres Kindes zu bleiben, ständigen Sichtkontakt zu halten und sich nicht ablenken zu lassen.
  • Kinder im Alter von 11 bis 15 Jahren: Behalten Sie Ihr Kind immer im Auge, unabhängig von der Aktivität, die es gerade ausübt.
    Das heißt, egal ob Ihr Kind am Schwimmunterricht teilnimmt, auf der Hüpfburg spielt oder in der Freizeit schwimmt, Sie sollten immer Sichtkontakt halten, um sicherzustellen, dass es im Wasser nicht in Schwierigkeiten gerät. Die Erziehungsberechtigten müssen Sichtkontakt halten und dürfen sich nicht ablenken lassen.
  • Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren dürfen die Badeanlage unbeaufsichtigt betreten.


Achten Sie auf Ablenkungen:
Ergreifen Sie Maßnahmen, um Ablenkungen – wie Mobiltelefone oder Gespräche mit anderen Eltern – auf ein Minimum zu reduzieren, damit die Aufsichtspflicht nicht beeinträchtigt wird.

Seien Sie verantwortungsbewusst: Alle Erziehungsberechtigten müssen 16 Jahre und älter sein.

Seien Sie vorbereitet: Vergewissern Sie sich, dass Sie alles Nötige dabei haben, bevor Sie ins Wasser gehen, wie Handtücher und trockene Kleidung.

Häufig gestellte Fragen – Für Eltern

  • Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren und Nichtschwimmer müssen sich in Reichweite eines Elternteils oder einer Aufsichtsperson befinden.
    Das heißt, wenn Ihr Kind ins Wasser geht, muss ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson in Reichweite sein – das heißt, Sie müssen mit Ihrem Kind im Wasser sein. Betreuungsverhältnis 1 Erwachsener : 2 Kinder
  • Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten eng und aktiv beaufsichtigt werden.
    Das bedeutet, dass Eltern und Erziehungsberechtigte bereit sein müssen, ins Wasser zu gehen, jederzeit in der Nähe ihres Kindes zu bleiben, ständigen Sichtkontakt zu halten und sich nicht ablenken zu lassen.
  • Kinder im Alter von 11 bis 15 Jahren: Behalten Sie Ihr Kind immer im Auge, unabhängig von der Aktivität, die es gerade ausübt. Das heißt, egal ob Ihr Kind am Schwimmunterricht teilnimmt, auf der Hüpfburg spielt oder in der Freizeit schwimmt, Sie sollten immer Sichtkontakt halten, um sicherzustellen, dass es im Wasser nicht in Schwierigkeiten gerät. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen Sichtkontakt halten und dürfen sich nicht ablenken lassen.
  • Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren dürfen das Badehaus unbeaufsichtigt betreten.

Es geht nicht nur um die Schwimmfähigkeit, sondern auch um die Sicherheit. Wenn sich ein Kind verletzt, kann ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter, der sich in der Nähe befindet, sofort eingreifen und so weitere Komplikationen verhindern. Kleine Kinder, die gut schwimmen können, geraten sehr leicht aus der Tiefe oder werden müde, so dass es für sie schwierig ist, wieder an den Rand zu gelangen, und die Kinder oft in Panik geraten.

Siehe oben. Dies ist zu einer Bedingung für die Einreise geworden. Wenn Sie die Einreisebedingungen nicht einhalten, wird Ihnen der Besuch des Wassersportzentrums nicht gestattet.

Nein. Wenn Sie Ihre Schuhe ausziehen, die Hosen hochkrempeln und darauf vorbereitet sind, nass zu werden, ist das in Ordnung. Sie müssen bereit sein zu reagieren, wenn Ihrem Kind im Wasser etwas zustößt. Sie müssen bereit und willens sein, bis zur Tiefe des Wassers, in dem sich Ihr Kind befindet, ins Wasser zu gehen.

Nein. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass aktive Beaufsichtigung bedeutet, dass Sie Ihr Kind ständig beobachten und immer im Blick haben müssen. Denken Sie daran, dass es nur 20 Sekunden dauert, bis ein Kind ertrinkt, so dass es bei einer kurzen Unterbrechung der Aufsichtspflicht leicht zu einem Zwischenfall kommen kann.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass aktive Beaufsichtigung bedeutet, dass Sie Ihr Kind ständig beobachten und immer im Blick haben müssen. Denken Sie daran, dass es nur 20 Sekunden dauert, bis ein Kind ertrinkt, so dass es bei einer kurzen Unterbrechung der Aufsichtspflicht leicht zu einem Zwischenfall kommen kann.

Die Zutrittsbedingungen des Zentrums basieren auf den Richtlinien für den sicheren Betrieb von Schwimmbädern, die die Aufsichtspflichten für Kinder unter 5 Jahren regeln. Im Rahmen der Verpflichtung der Zentren, ein sicheres Umfeld für Kinder zu schaffen, können Eltern und Erziehungsberechtigte bei der zuständigen staatlichen Behörde wegen Fahrlässigkeit angezeigt werden.

Ja. Ihr Kind darf außerhalb des Schwimmunterrichts nur in Übereinstimmung mit den Aufsichtsregeln des Zentrums schwimmen.

Alle Kinder unter 5 Jahren müssen jederzeit von einem Elternteil oder einer Aufsichtsperson begleitet werden. Ihr Kind darf nur im Kleinkinderbecken schwimmen, und Sie müssen Ihre Schuhe ausziehen und darauf vorbereitet sein, nass zu werden, falls Ihrem Kind in diesem Becken etwas zustößt. So tief wie das Kind im Wasser ist, müssen auch Sie sein. Wenn Ihr Kind in einem tieferen Becken schwimmen möchte, müssen Sie eine weitere Aufsichtsperson mitbringen, die schwimmen kann.